Neurologie, GeriatrieBei welchen Diagnosen kann Ergotherapie verordnet werden?
z.B. bei Patienten mit
- Erkrankungen des ZNS
- Schlaganfall
- Parkinson
- Multiple Sklerose
- ALS
- Tumorerkrankungen
- Entzündliche Erkrankungen des ZNS
- Traumen
- Schädelhirntrauma
- Rückenmarksläsionen
- Periphere Lähmungen
- Degenerative Erkrankungen
- Polyneuropathien
Ziele der ergotherapeutischen Behandlung sind:
- Förderung der größtmöglichen Selbständigkeit und Unabhängigkeit im körperlichen, geistigen und sozialen Bereich
- Integration in Familie und Umwelt
- Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
- Erhaltung der Lebensqualität
Folgende Behandlungsmaßnahmen werden verordnet:
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
Folgende Behandlungsmethoden werden zum Erreichen der Therapieziele eingesetzt:
- Erhalt bzw. Verbesserung motorischer und sensorischer Funktionen durch Therapieansätze nach Bobath, Perfetti, Affolter und Spiegeltherapie
- Förderung kognitiver Fähigkeiten/Hirnleistungstraining (z.B. Ausdauer, Belastungsfähigkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung)
- Erlernen von Kompensationsmechanismen und Hilfsmittelberatung
- Erprobung und Adaptation notwendiger Hilfsmittel
- Beratung Angehöriger oder Dritter
- Nach ärztlicher Verordnung können oben genannte Maßnahmen auch im Hausbesuch durchgeführt werden.
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